Die Übersetzung des Gutachtens zur materiellen Prüfung einer Patentanmeldung ist erforderlich, um offizielle Schlussfolgerungen zu verstehen, die Einhaltung der Patentierbarkeitskriterien zu beurteilen und eine begründete Antwort während der internationalen Patentverfolgung vorzubereiten.
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| Das Prüfungsgutachten kommt zu dem Schluss, dass es Anspruch 1 im Hinblick auf Dokument D1 in Verbindung mit allgemeinem Fachwissen an erfinderischer Tätigkeit mangelt. Die Ansprüche 2–5 gelten als abhängig und entkräften die erhobenen Einwände nicht. Der Anmelder wird aufgefordert, geänderte Ansprüche und Argumente innerhalb der vorgeschriebenen Frist gemäß den geltenden Patentvorschriften einzureichen. | В заключении экспертизы указано, что пункт 1 формулы не обладает изобретательским уровнем с учетом документа D1 и общеизвестных знаний в данной области. Пункты 2–5 являются зависимыми и не устраняют выявленные возражения. |